Bei allem, was wir tun, stehen für uns der Mensch und seine Würde im Vordergrund. Unser Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen.
Unsere Bewohner und Patienten sind sich jederzeit sicher: Hier bin ich nicht nur eine Nummer. Hier bin ich ein Patient und Mensch mit eigenen Wünschen und Anliegen.
Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital. Ohne Sie könnten wir nicht arbeiten. Daher bringen wir unseren Pflegerinnen und Pflegern jederzeit Fairness, Verständnis und Hochachtung entgegen.
Mo- So von 09:00 bis 13:00 und von 14:30 bis 20:00
Mo – Fr von 09:00 bis 15:00
Die Zufriedenheit unserer Patienten und Bewohner ist unser höchstes Gut.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen zu interessanten Themen Auskunft geben, egal ob es den Einzug in einer unserer Einrichtungen betrifft oder Sie wissen möchten was Pflegegrade sind.
Hier finden Sie ein paar Antworten.
Arztwahl
Sie haben in unserer Einrichtung freie Arztwahl. Bitte klären Sie mit Ihrem Hausarzt, ob er sie weiterhin behandeln wird. Sollten Sie in Behandlung eines Facharztes sein, klären Sie auch hier die weitere Versorgung.
Haftpflichtversicherung
Sachschäden, die durch Sie verursacht werden, sind eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht durch unser Heim versichert sind. Wir empfehlen Ihnen daher zur Abdeckung der eventuell von Ihnen verursachten Schäden eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit diese noch nicht vorhanden ist.
Bekleidung und Wäsche
Wäsche und Bekleidung wird von uns gewaschen, jedoch nicht chemisch gereinigt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass sämtliche Sachen mit Ihrem Namen versehen sind. Wir kümmern uns um die Wäschekennzeichnung.
In Ihrem eigenen Interesse und aus pflegetechnischen Gründen möchten wir Sie bitten, pflegeleichte und waschbare Textilien mitzubringen.
Unser Heim stellt Ihnen Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen zur Verfügung.
Krankenhauseinweisung
Bitte achten Sie darauf, dass für den Fall einer stationären Klinikeinweisung, eine Reisetasche, bitte mit Namen versehen, zum Mitgeben der persönlichen Sachen zur Verfügung steht.
Pflegemittel
Um eine kontinuierlich gute und persönliche Pflege unserer Heimbewohner zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten darauf zu achten, dass Pflegemittel stets vorhanden sind. Bitte kaufen Sie diese Pflegemittel regelmäßig ein. Unser Personal dankt Ihnen dafür.
Je nach Wunsch und Bedarf :
Duschbad, Haarwäsche, Körperlotion, Deospray, Kamm oder Bürste, Prothesenbecher, Prothesenreiniger, Zahncreme, Zahnbürste, Zahnbecher, Feuchttücher, Einwegrasierer, Rasierschaum, Rasierapparat, Handspiegel, Lippenpomade, persönliche Kosmetika u.a.
Möbelstücke und private Gegenstände
Gern können Sie Ihre eigenen Möbelstücke mitbringen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Bett nicht zugestellt werden darf und ungehinderter Zugang für das Personal ermöglicht ist. Denken Sie auch an lieb gewonnene kleine Gegenstände wie Bilder, Wanduhr, Pflanzen, Bücher und ähnliches, um das Zimmer persönlich gestalten zu können. Für die Befestigung von Bildern und anderen Gegenständen hilft Ihnen unser Hausmeister gern.
Elektrische Geräte
Fernsehgerät und Radio dürfen Sie gern mitbringen. Denken Sie auch an eine kleine Lampe oder Nachttischlampe.
Für den Empfang der Fernsehprogramme benötigen Sie einen Receiver. Diesen erhalten Sie in Fernsehgeschäften, Großmärkten oder in Baumärkten. Mit dem Gebrauch des Receivers entfallen die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss. Als Bewohner/in eines Pflegeheimes sind Sie von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit.
Bitte beachten Sie, dass unser Heim nicht für Schäden haftet, die durch den Gebrauch Ihrer elektrischen Geräte entstehen können.
Serviceleistungen
Folgende Leistungen sind nicht in den Heimkosten enthalten:
Taschengeld
Wir möchten Sie bitten, wenn Sie nicht mehr alleine in der Lage sind, monatlich einen bestimmten Geldbetrag bei uns zu hinterlegen. Damit können wir ganz unbürokratisch sofort alle kleinen Beträge bezahlen. Das Geld wird benötigt für Fußpflege, Friseur, Zuzahlungen, Einkaufsdienst u.ä.
Eine unentgeltliche Taschengeldabrechnung erfolgt monatlich.
Apotheke
Nach dem Einzug in unser Heim wird die Arzneimittelbestellung von uns übernommen. Von unserer Apotheke erhalten Sie eine monatliche Abrechnung, wenn eine Zuzahlung erforderlich war oder bestimmte Medikamente selbst bezahlt werden müssen.
Ummeldung
Beim Einzug in eins unserer Häuser ist eine Ummeldung ihres Personalausweises und der Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse bei der verantwortlichen Verwaltungsgemeinschaft notwendig.
Denken sie daran Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbeschtätigung zur Ummeldung mitzunehmen.
Besuchszeiten
Bei uns gibt es keine festen Besuchszeiten. Ihre Besucher sind uns in der Zeit von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr immer willkommen. Wir möchten Sie jedoch bitten auf die Zeiten der Mittagsruhe zu achten, wenn Sie ein 2-Bett-Zimmer bewohnen (Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr).
Um die Heimaufnahme besser organisieren zu können, erhalten Sie hiermit von uns einige Hinweise.
Bitte bringen Sie beim Einzug folgende Unterlagen mit:
Versichertenkarte der Krankenkasse
aktueller Medikamentenplan
aktuelle ärztl. Diagnosen
Personalausweis
vorhandene Hilfsmittel ( Rollator, Rollstuhl, Gehstock, Inkontinenzmaterial, Hörgerät)
Bestätigung des Pflegegrades durch Ihre Pflegekasse
Bescheinigung gem. § 36 (4) Infektionsschutzgesetz, dieses Schreiben muss vom Hausarzt ausgestellt werden
Folgende Unterlagen wenn vorhanden:
Schwerbehindertenausweis
Befreiungsausweis für ärztl. Zuzahlungen
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht mit Betreuerausweis
Herzschrittmacherausweis
Allergiepass
Versorgungsvertrag mit Sanitätshäuser z.B. für Hilfsmittelversorgung
Karte zum Hausarztprogramm
Hörgerätepass
Bitte nicht vergessen:
Brille
Zahnersatz und Aufbewahrungsbehälter
Prothesen, wenn vorhanden
Pflegemittel (Duschbad, Shampoo, Bodylotion, Zahncreme, Zahnbürste, Kamm, Prothesenreiniger, Rasierer (evtl. elektr. Rasierapparat), Rasierschaum, Feuchttücher, Taschentücher, Handspiegel)
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten will, muss diese beantragen. Die Pflegeversicherung überprüft, ob der Versicherte oder die Versicherte ein Recht auf Pflegeleistungen hat, und bestimmt den Pflegegrad. Entscheidend ist dabei das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Gegen eine negative Entscheidung der Pflegeversicherung können Betroffene Widerspruch einlegen.
Leistungen von der Pflegeversicherung, die im Sozialgesetzbuch XI geregelt sind, müssen Versicherte bei ihrer Pflegekasse beantragen. Viele Kassen bieten entsprechende Antragsformulare auf ihren Internetseiten an oder senden diese per Post oder E-Mail zu. Ein Antrag ist jedoch auch mit einem formlosen Schreiben möglich. Ist der Leistungsberechtigte selbst nicht mehr in der Lage, den Antrag zu unterschreiben, dürfen Angehörige dies nur dann stellvertretend tun, wenn sie über eine Vollmacht verfügen. Ansonsten sollten sie mündlich um die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit bitten. Sobald der Antrag eingegangen ist, prüft die Kasse, ob der oder die Betroffene die formalen Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt, also anspruchsberechtigt ist. Danach besucht ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Antragsteller oder die Antragstellerin zu Hause und erstellt ein schriftliches Gutachten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegeversicherung.
Der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes
Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK sind in der Regel Ärzte und Ärztinnen oder entsprechend geschulte Pflegekräfte. Sie untersuchen die Betroffenen und überprüfen mittels Fragen ihre Alltagskompetenz. Alle Tätigkeiten, bei denen Hilfe nötig ist, halten die Sachverständigen minutengenau anhand vorgegebener Richtlinien fest. Sie erkundigen sich auch nach weiteren Krankheiten oder Vorerkrankungen und machen sich ein Bild von den Lebensverhältnissen der Versicherten.
Darauf sollten Angehörige achten:
Die Gutachter müssen notieren, wenn Demenzkranke häufig Hilfe brauchen, um bestimmte Tätigkeiten selbstständig auszuführen, oder wenn sie sich ständig gegen Hilfe wehren. Denn dafür gibt es Zeitaufschläge
Auch sollten sie den Bedarf an Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung sowie Rehabilitationsmaßnahmen einschätzen und festhalten
Der Patient und deren Angehörige sollten das Gutachten des MDK auf keinen Fall unterschreiben. Sonst kann es Probleme bei einem Widerspruch geben
Unproblematisch ist dagegen, den Gutachtern zu bestätigen, dass sie da waren
Pflegetagebuch
Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK sehen bei ihren Besuchen immer nur eine Momentaufnahme – eventuell unterschätzen sie dabei den tatsächlichen Pflegebedarf. Betroffene sollten daher in einem Pflegetagebuch alle Tätigkeiten notieren, bei denen Hilfe benötigt wird, und dem Besuch eine Kopie übergeben.
Vorbereitung auf den Hausbesuch
Die Gutachter des MDK kündigen ihr Kommen etwa eine Woche im Voraus schriftlich an. Diese Zeit sollten Angehörige zur Vorbereitung nutzen, um Kopien sämtlicher Atteste, Gutachten und andere Dokumente zusammenzustellen, die die Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen belegen. Außerdem sollten Sie in einem Pflegetagebuch genau festhalten, wie aufwendig Betreuung und Pflege sind – vom mehrmals täglichen Begleiten zur Toilette über Hilfe beim Waschen bis hin zum Essen. Auch das ständige Erinnern an wichtige Dinge wie die Einnahme von Medikamenten sollten Angehörige im Pflegetagebuch notieren.
Das Widerspruchsverfahren
Auch wenn das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen einen hohen Pflegebedarf bestätigt: Zum Schluss entscheidet allein die Pflegeversicherung über die Leistungen. Rund die Hälfte aller Anträge wird zunächst abgelehnt. Betroffene sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen. Sie können gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Als Widerspruch genügt zunächst eine formlose schriftliche Erklärung an die Pflegekasse. Die ausführliche Begründung kann später folgen. Die Pflegeversicherung muss daraufhin ihre Entscheidung überprüfen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Versicherte Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Das Wichtigste in Kürze:
Als sich 2006 Thomas Drexler und Olga Flemming-Gerliz zum Kauf eines alten Gebäudes für eine kleine Senioreneinrichtung im Harzörtchen Neudorf entschieden, ahnten wohl beide nicht, damit den Grundstein für einen Komplex an Pflegeeinrichtungen gelegt zu haben, der sich noch immer im Wachsen befindet. Eigens dazu gab Thomas Drexler seinen sicheren Job bei der Telekom auf, um sich fortan umfangreichen Baumaßnahmen zu widmen. "Wir haben schon immer gern Neues geschaffen", erklärt Olga Flemming-Gerliz, von Beruf Krankenschwester mit Heimleiterinqualifizierung, die zugleich auf den großen Pflege- und Betreuungsbedarf der immer älter werdenden Menschen verweist. Die Eröffnung des liebevoll umgebauten Objektes "Seniorenpark Waldblick" in Neudorf im Oktober 2008 erfolgte mit 18 Mitarbeitern.
Olga Flemming-Gerliz und Thomas Drexler geben zu, dass das so nie angedacht war.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen war groß und so wurde schon im Juni 2011 als nächstes Objekt das „Seniorenzentrum Neudorf“ mit erweitertem Leistungsangebot auch in der Tagespflege eingeweiht. Im Dezember 2013 nahm die „Seniorenresidenz Stolberg“ ihren Betrieb auf. In dem Neubau, der sich architektonisch gekonnt in das Altstadtensemble von Stolberg einfügt, gibt es weitere 60 vollstationäre Plätze. Dementsprechend wuchs auch die Mitarbeiterzahl und im Oktober 2015 überschritt sie fast unbemerkt die Schallgrenze von 100. Olga Flemming-Gerliz, die alle Häuser leitet, gibt zu, dass das so nie angedacht war. Dabei gab es in den zurückliegenden 9 Jahren nie wirklich eine Pause, wo nicht geplant, saniert oder neugebaut wurde. So zogen erst im Juli 2015 die ersten Bewohner in das komplett sanierte ehemalige Forstamt in Stolberg ein, welches über 8 Wohnungen verfügt, mit Fahrstuhl ausgestattet ist und beste Bedingungen für betreutes Wohnen bietet. Es sind jedoch weniger die Häuser, die für das rasante Wachstum der Pflegeunternehmung Drexler sprechen, sondern die Mitarbeiter, so die rührige Heimleiterin. Was nützt das anspruchsvollste Betreiberkonzept, wenn es die Pflegekräfte nicht mittragen, denn Pflege sei kein Beruf, sondern Berufung. Alle Häuser sind voll belegt, denn längst hat es sich herum gesprochen, dass hier alte und kranke Menschen eine liebevolle Pflege erfahren. „Wir haben den Anspruch, eine individuelle Pflege in familiärer Atmosphäre zu bieten“, so Olga Flemming-Gerliz, „denn ältere Menschen brauchen mehr Zuwendung als Medikamente“, ist sie überzeugt. Dabei kann sie auf ihre Mitarbeiter bauen, die alle aus der Region kommen und diese Überzeugung leben. Man müsse mit Herz und Seele dabei sein, um dieses Konzept sowie das komplette Leistungsangebot mit tragen zu können. „Wir haben gute Teams in unseren Häusern, die das können.“ Am 1.1.2016 ging es mit der Eröffnung eines ambulanten Pflegedienstes in Stolberg weiter. Acht neue Mitarbeiter wurden eingestellt und wurden bereits entsprechend geschult.
Im Juni 2017 eröffnete unsere vollstationäre Einrichtung "Demenzzentrum Neudorf" mit dem namensgebenden Schwerpunkt Demenz und erlangte als einzigartige gerontopsychiatrische Einrichtung in unserem Umkreis Anerkennung.
Inmitten dieses stetigen Wachstums erfolgte im September 2020 die Integration der Seniorenwohnanlage Königerode in die Pflegeheim Drexler GmbH und deren Umgestaltung zu einer Tagespflege mit Gemeinschaftlichem Wohnen. Ein weiterer Meilenstein wurde im Dezember 2021 erreicht, als eine hauseigene Küche eingeführt wurde, um hausgemachte Mahlzeiten für die Bewohner zuzubereiten. Schließlich wurde im Januar 2022 ein innovatives Konzept der familienfreundlichen Urlaubsgestaltung eingeführt: Ferienwohnmöglichkeiten mit Unterkunft für Familienangehörige und ältere Gäste in der Seniorenwohnanlage Königerode.